Die Wohngebäude-Versicherung kommt für Hausbesitzer im Falle eines Wohnungsbrands zum Einsatz. Diese Versicherung deckt Schäden am Gebäude selbst, die durch Feuer, also auch durch einen Brand, entstehen. Mietet man eine Wohnung, ist in der Regel der Vermieter für den Abschluss einer Wohngebäude-Versicherung zuständig; diese deckt die Instandsetzung der durch den Brand betroffenen Gebäudesubstanz. Für das Eigentum der Mieter kommt diese Versicherung jedoch nicht auf. Hier ist eine Hausratversicherung relevant, die Schäden oder den Verlust des persönlichen Besitzes abdeckt.
Neben der Wohngebäude-Versicherung kann auch eine Elementarschadenversicherung wichtig werden, sofern der Brand durch Naturereignisse wie Blitzeinschlag ausgelöst wurde und dieser Baustein in der Police inkludiert ist. Diese Zusatzversicherung übernimmt Schäden durch naturbedingte Ereignisse, die nicht standardmäßig von der Wohngebäude-Versicherung abgedeckt sind.
Zudem ist zu beachten, dass die Leistung der Wohngebäude-Versicherung in der Regel an die Bedingung geknüpft ist, dass das Feuer nicht vorsätzlich gelegt wurde. Bei Fahrlässigkeit kann es je nach Vertrag und Versicherer zu Leistungskürzungen kommen.