Bei einem Rohrbruch tritt in der Regel die Wohngebäude-Versicherung ein, um die entstandenen Schäden am Gebäude zu übernehmen. Diese Versicherung deckt gewöhnlich Schäden am Gebäude selbst ab, die durch Leitungswasser verursacht wurden, wie es bei einem Rohrbruch der Fall ist. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Ortung der Schadensquelle, die Reparatur oder den Austausch beschädigter Rohre sowie die Wiederherstellung der beschädigten Gebäudeteile.
Zum Schutzumfang der Wohngebäude-Versicherung zählen weiterhin Schäden, die durch das ausgetretene Wasser an fest verbundenen Gebäudeteilen entstehen, wie beispielsweise am Mauerwerk, an fest verlegten Fußböden oder eingebauten Schränken. Allerdings sind bei einem Rohrbruch oft auch die Kosten für Folgeschäden relevant, die durch das Wasser entstehen können. Hierbei ist zu beachten, dass Schäden an beweglichen Gegenständen, also Hausrat, in der Regel nicht durch die Wohngebäude-Versicherung gedeckt sind, sondern durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden müssen.
Elemente wie Selbstbeteiligungen, Höchstgrenzen der Kostenerstattung oder Ausschlüsse bestimmter Schadensarten sollten beim Abschluss einer Wohngebäude-Versicherung berücksichtigt werden.