In der Wohngebäude-Versicherung gelten bauliche Grundstücksbestandteile als alle mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, die dauerhaft für die Existenz und Nutzung eines Wohngebäudes erforderlich sind. Dazu zählen vornehmlich das Wohngebäude selbst, also Haupt- und Nebengebäude, die fest mit dem Boden verbunden sind. Diese Definition umfasst Wände, Dächer, Fußböden, eingebaute Schränke, fest verlegte Bodenbeläge sowie die Gebäudesubstanz betreffende Installationen für Elektrizität, Heizung, Wasser- und Abwassersysteme. Auch nicht bewegliche Teile des Gebäudes wie Garagen, Gartenmauern und -zäune, soweit sie sich innerhalb des Grundstücks befinden und zum Wohnzweck dienen, werden den baulichen Grundstücksbestandteilen zugeordnet.
Neben den offensichtlichen Strukturen gehören dazu auch Bestandteile, die für die Standfestigkeit und den ordnungsgemäßen Gebrauch eines Gebäudes notwendig sind, wie Fundamente, tragende Wände und Stützen. Nicht zu vergessen sind auch Bauelemente, die zwar nicht direkt am Hauptgebäude angebracht sind, aber einen wesentlichen Bestandteil des Wohnkomplexes darstellen, beispielsweise Hof- und Außenpflasterungen, Terrassen, fest verankerte Lichtmasten und Antennen- oder Satellitensysteme, sofern sie dem Wohnzweck dienen.
Zu beachten ist jedoch, dass bewegliche Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, also zum Beispiel Gartenmöbel oder lose Pflanzkübel, nicht als bauliche Grundstücksbestandteile gelten und somit nicht über die Wohngebäude-Versicherung abgedeckt sind. Ebenso werden gewöhnliche Verschleißerscheinungen oder Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch in der Regel nicht von der Wohngebäude-Versicherung übernommen.