Innerhalb vieler Wohngebäudeversicherungen ist das Carport in der Regel mitversichert, sofern es fest mit dem Grundstück verbunden und nicht lediglich eine mobile Konstruktion ist. Dies bedeutet, dass Schäden am Carport durch versicherte Gefahren, wie zum Beispiel Brand, Sturm oder Hagel, von der Versicherung abgedeckt werden.
Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass es je nach Anbieter und Tarif Unterschiede in den Deckungsdetails geben kann. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Carport explizit in den Versicherungsschutz aufzunehmen oder einen Zusatzbaustein dafür abzuschließen.
Es gibt auch bestimmte Schadensfälle, die nicht automatisch durch jede Wohngebäude-Versicherung abgedeckt sind, beispielsweise Schäden durch Vandalismus oder bestimmte Naturereignisse. Daher ist es ratsam, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen und zu klären, in welchem Umfang das Carport tatsächlich geschützt ist.