Im Zuge eines Hausverkaufs kündigt in der Regel der Verkäufer die Wohngebäude-Versicherung, doch es ist zu beachten, dass die Versicherung gemäß § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht.
Obwohl diese Übertragung stattfindet, hat der bisherige Eigentümer das Recht, innerhalb eines Monats nach Übertragung des Eigentums die Versicherung zu kündigen. Unterbleibt eine Kündigung durch den Verkäufer, hat auch der Erwerber die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfristen zu beenden.
Eine Abstimmung zwischen Verkäufer und Käufer bezüglich der Wohngebäude-Versicherung vor dem Verkauf ist ratsam, um mögliche Unstimmigkeiten oder Doppelversicherungen zu verhindern. Es könnte sinnvoll sein, diesbezügliche Vereinbarungen im Kaufvertrag festzuhalten.
Zur Sicherstellung eines durchgängigen Versicherungsschutzes bleibt das Gebäude auch während des Übergangs kontinuierlich versichert. Allerdings sollte der Versicherer über den Wechsel des Eigentums zeitgerecht informiert werden, um alle relevanten Vertragsanpassungen durchzuführen.