Bei einem Immobilienkauf geht die bestehende Wohngebäude-Versicherung des Verkäufers gemäß § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) automatisch auf den Käufer über. Dies geschieht mit dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung, also wenn der Käufer im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen wird. Der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrags ein, was bedeutet, dass er die vereinbarten Beiträge zahlen muss, aber auch im Schadensfall Leistungen aus der Versicherung beanspruchen kann.
Dieser automatische Übergang dient dem Schutz des Käufers, da das Gebäude kontinuierlich versichert bleibt und keine Deckungslücken entstehen. Es verhindert auch, dass der Käufer eventuell unbewusst ein unversichertes Gebäude erwirbt.
Allerdings hat der Käufer das Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Übertragung zu kündigen, wenn er mit den Konditionen nicht einverstanden ist oder bereits eine eigene Versicherung abgeschlossen hat. Es empfiehlt sich für Käufer, den bestehenden Versicherungsschutz und die Konditionen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass das Gebäude ausreichend und zu angemessenen Bedingungen versichert ist.