In der Wohngebäude-Versicherung bezeichnet der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" ein Verhalten, bei dem die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, obwohl die Gefahr eines Schadens offensichtlich war oder der Versicherte die Gefahr hätte kennen müssen. Das heißt, der Versicherungsnehmer hat nicht die Vorsicht walten lassen, die von einem durchschnittlichen Menschen in einer vergleichbaren Situation erwartet werden würde.
Grobe Fahrlässigkeit kann in vielen Situationen auftreten. Beispiele hierfür sind das Verlassen des Hauses mit brennenden Kerzen oder das Missachten von Warnungen vor starken Unwettern.
Früher konnten Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Heute jedoch bieten viele Versicherungsunternehmen Tarife an, bei denen auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abgedeckt sind. Dennoch gibt es oft Einschränkungen oder Höchstgrenzen für die Entschädigung.
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jeder fahrlässig verursachte Schaden automatisch als grob fahrlässig eingestuft wird. Die genaue Bewertung erfolgt individuell und hängt von den Umständen des jeweiligen Schadensfalls ab.