Der Schutz der Wohngebäude-Versicherung tritt in der Regel mit dem im Versicherungsschein angegebenen Beginndatum in Kraft. Dieses Datum wird zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss festgelegt. Oftmals beginnt der Schutz genau um 0 Uhr des vereinbarten Datums. Allerdings ist dieser Schutz nur gewährleistet, wenn auch die erste Prämienzahlung fristgerecht erfolgt ist.
Soll der Schutz vorzeitig beginnen, etwa weil ein neu erworbenes Gebäude sofort versichert werden soll, kann dies häufig durch eine vorläufige Deckungszusage des Versicherers ermöglicht werden. Diese bietet temporären Schutz, bis der eigentliche Versicherungsvertrag wirksam wird.
Wird der Einzug oder die Fertigstellung des Hauses verzögert, sollte der Versicherer darüber informiert werden, um das Beginndatum gegebenenfalls anzupassen. Unterlässt man diese Mitteilung, kann es im Schadensfall zu Problemen kommen.
Einige Versicherungen können zudem eine Wartezeit für bestimmte Schadenereignisse, wie Naturkatastrophen, vorsehen. Das bedeutet, dass Schäden aus diesen Ursachen erst nach Ablauf der Wartezeit vom Versicherungsschutz abgedeckt werden.
Es ist daher ratsam, die Vertragsdetails und das Startdatum im Versicherungsschein genau zu überprüfen, um einen durchgehenden Schutz des Gebäudes sicherzustellen.