In der Wohngebäude-Versicherung ist keine gesetzliche Pflicht zur Versicherung eines Gebäudes festgelegt. Das bedeutet, dass Hausbesitzer in der Regel nicht verpflichtet sind, eine solche Versicherung abzuschließen. Allerdings kann es in bestimmten Situationen anders sein. Wenn beispielsweise eine Immobilie finanziert wird, können Banken oder andere Kreditinstitute den Abschluss einer Wohngebäude-Versicherung als Bedingung für die Kreditvergabe festlegen. Dies dient dem Schutz des Kreditgebers, falls das finanzierte Objekt beschädigt wird und der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen.
Es gibt jedoch einige Bundesländer, in denen eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen vorgesehen ist, insbesondere in Regionen, die häufig von Hochwasserschäden betroffen sind. Hierbei handelt es sich aber um eine spezielle Art der Versicherung und nicht um die allgemeine Wohngebäude-Versicherung.