In der Wohngebäude-Versicherung bezeichnen unbenannte Gefahren solche Risiken, die nicht explizit im Versicherungsvertrag aufgelistet sind, aber dennoch Versicherungsschutz bieten. Während traditionelle Versicherungspolicen meist nur vor bestimmten, namentlich aufgeführten Gefahren schützen, gehen Versicherungen mit unbenannter Gefahrendeckung grundsätzlich davon aus, dass alle Risiken gedeckt sind, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Einige Beispiele für Schäden durch unbenannte Gefahren könnten sein:
- Schäden durch das Eindringen von Regenwasser durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Türen.
- Beschädigungen durch Dachlawinen.
- Schäden durch das Eindringen von Grundwasser ins Gebäude.
Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Wohngebäudeversicherungen automatisch unbenannte Gefahren abdecken. Die genauen Leistungen können je nach Vertrag und Anbieter variieren.