Bei der Berechnung der Versicherungssumme in der Wohngebäude-Versicherung spielt die Wohnfläche des Gebäudes eine entscheidende Rolle. Die Wohnfläche setzt sich aus verschiedenen Bereichen des Gebäudes zusammen:
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Zimmerflächen: Alle Räume, die zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden, zählen zur Wohnfläche. Hierzu gehören auch Kinderzimmer, Arbeitszimmer und ähnliche Räumlichkeiten.
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Küchen: Unabhängig von ihrer Größe werden Küchen in die Wohnfläche einbezogen.
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Badezimmer und WCs: Auch die Flächen von Bädern und separaten Toilettenräumen werden berücksichtigt.
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Flure und Dielen: Diese Verbindungswege innerhalb der Wohnung oder des Hauses sind ebenfalls Bestandteil der Wohnfläche.
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Abstellräume: Hierunter fallen Räume innerhalb der Wohnung oder des Hauses, die primär zur Lagerung genutzt werden.
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Wintergärten: Sofern sie beheizbar sind und eine feste Überdachung besitzen, werden sie zur Wohnfläche gezählt.
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Balkone und Terrassen: Diese können anteilig zur Wohnfläche gezählt werden. Oftmals werden sie jedoch nur zu einem bestimmten Prozentsatz (z.B. 50%) berücksichtigt.
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Kellerräume: Nur wenn sie ausgebaut sind und als Wohn- oder Arbeitsraum genutzt werden, fließen sie in die Berechnung der Wohnfläche ein.
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Dachböden: Ähnlich wie bei Kellerräumen werden nur ausgebaute und beheizte Dachböden in die Wohnfläche einbezogen.
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Nebengebäude: Garagen oder Schuppen gehören in der Regel nicht zur Wohnfläche. Es sei denn, sie wurden zu Wohnzwecken umgebaut und entsprechend genutzt.
Es ist wichtig, die Wohnfläche korrekt zu ermitteln, da sie Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat und im Schadensfall die Basis für die Leistungsberechnung bildet. Dabei sollte beachtet werden, dass die genaue Definition und Berechnungsmethode der Wohnfläche je nach Versicherungsgesellschaft variieren kann.