Ja, die Ammerländer Unfallversicherung lässt sich online abschließen: Angebot und Beitrag berechnen Sie über den Onlinerechner der Ammerländer Versicherung (Stand Oktober 2026). Vor Vertragsschluss gilt eine vorvertragliche Anzeigepflicht – Sie müssen alle Fragen, die die Ammerländer in Textform stellt (z. B. zu gefahrerheblichen Umständen wie Vorerkrankungen oder Beruf), wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Welche Gesundheits- bzw. Antragsfragen konkret gestellt werden, hängt vom Antrag ab; die genaue Liste liegt in den vorliegenden Quellen nicht vor.
Online-Abschluss bei der Ammerländer
- Die Berechnung und das Angebot erfolgen laut offizieller Website über den Onlinerechner der Ammerländer Versicherung.
- Anbieter ist die Ammerländer Versicherung VVaG, Bahnhofstr. 8, 26655 Westerstede (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit).
- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen (AUB 2017, Ziffer 10.1).
Vorvertragliche Anzeigepflicht ("Gesundheitsprüfung")
Nach den Bedingungen (AUB 2017, Ziffer 13.1) sind Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, nach denen die Ammerländer in Textform (z. B. E-Mail, Brief) gefragt hat.
- Gefahrerheblich sind Umstände, die für die Entscheidung der Ammerländer wichtig sind, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
- Die Anzeigepflicht gilt auch für Fragen, die nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme gestellt werden.
- Soll eine andere Person versichert werden, muss auch diese die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Eine abschließende Liste der konkreten Antrags-/Gesundheitsfragen ist in den vorliegenden Quellen nicht enthalten – maßgeblich sind die Fragen im jeweiligen Antrag.
Folgen falscher oder unvollständiger Angaben
Verletzen Sie die Anzeigepflicht, kann die Ammerländer je nach Fall (AUB 2017, Ziffer 13.2):
- vom Vertrag zurücktreten,
- den Vertrag kündigen,
- den Vertrag ändern (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Schutz) oder
- den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Diese Rechte stehen dem Versicherer grundsätzlich nur zu, wenn er Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat (Ziffer 13.3). Nach fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen diese Rechte; bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung beträgt die Frist zehn Jahre.
Was die Beitragshöhe beeinflusst
Die Beitragshöhe hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person ab; Grundlage ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis (AUB 2017, Ziffer 6.2). Eine Änderung des Berufs müssen Sie der Ammerländer unverzüglich mitteilen. Laut Stiftung-Warentest-Übersicht richten sich die Beiträge in der Branche generell nach dem ausgeübten Beruf (niedrige vs. hohe Gefahrengruppe).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Hilfe-Center/Onlinerechner); Ammerländer Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2017; Stiftung Warentest, Unfallversicherungen, Stand 01.10.2025