Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich die Ammerländer Unfallversicherung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Die Kündigung muss dann spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit beim Versicherer eingehen (AUB 2017, Ziffer 10.2.2). Bei einer vereinbarten Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie bereits zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen – ebenfalls mit einer Frist von drei Monaten (Stand: Oktober 2026).
Reguläre Kündigung je nach Vertragsdauer
- Vertragsdauer mind. 1 Jahr: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit zugehen. Kündigen können sowohl Sie als auch der Versicherer (AUB 2017, Ziffer 10.2.2).
- Vertragsdauer unter 1 Jahr: Der Vertrag endet zum vorgesehenen Zeitpunkt automatisch, ohne dass eine Kündigung nötig ist (AUB 2017, Ziffer 10.2.3).
- Vertragsdauer über 3 Jahre: Sie können schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; Ihre Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen (AUB 2017, Ziffer 10.2.3).
Sonderkündigungsrecht nach einem Versicherungsfall
Haben Sie oder der Versicherer nach einem Unfall eine Leistung erbracht oder haben Sie auf eine Leistung Klage erhoben, besteht ein Sonderkündigungsrecht (AUB 2017, Ziffer 10.3):
- Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
- Kündigen Sie, wird die Kündigung wirksam, sobald sie dem Versicherer zugeht. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch das Ende des Versicherungsjahres.
- Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Ihrem Erhalt wirksam.
Weitere Hinweise
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate (AUB 2017, Ziffer 10.4). Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer nur Anspruch auf den Beitrag, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht (AUB 2017, Ziffer 11.5). Zudem endet die vereinbarte Unfallversicherung ab dem vollendeten 75. Lebensjahr; es gelten dann ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif (AUB 2017, Ziffer 6.3).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen AUB 2017; Ammerländer Versicherung, offizielle Website