Melden Sie einen Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, möglichst schnell bei der Ammerländer Versicherung. Sie oder die versicherte Person müssen unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und die Ammerländer unterrichten (Ziffer 7.1 AUB 2017). Alle Angaben, um die der Versicherer bittet, sind wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu erteilen. Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, muss dies innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden (Ziffer 7.5 AUB 2017).
Schritt für Schritt: So melden Sie den Unfall
- Arzt hinzuziehen: Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, unverzüglich einen Arzt aufsuchen und dessen Anordnungen befolgen (Ziffer 7.1 AUB 2017).
- Versicherer unterrichten: Die Ammerländer möglichst schnell über den Unfall informieren – der Versicherer klärt dann das weitere Vorgehen mit Ihnen.
- Angaben vollständig machen: Sämtliche Angaben, um die der Versicherer bittet, wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilen (Ziffer 7.2 AUB 2017).
- Auskünfte ermöglichen: Dem Versicherer ermöglichen, erforderliche Auskünfte von behandelnden Ärzten, anderen Versicherern und Behörden einzuholen (Ziffer 7.4 AUB 2017).
- Ärztliche Untersuchung: Falls für die Prüfung der Leistungspflicht nötig, muss sich die versicherte Person von durch die Ammerländer beauftragten Ärzten untersuchen lassen; notwendige Kosten und Verdienstausfall trägt der Versicherer (Ziffer 7.3 AUB 2017).
Wichtige Fristen bei einzelnen Leistungen
Je nach Leistungsart gelten besondere Fristen:
- Invaliditätsleistung: Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei der Ammerländer geltend gemacht werden (Ziffer 2.1.1 AUB 2017).
- Übergangsleistung: Die Beeinträchtigung ist innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ärztliches Attest geltend zu machen (Ziffer 2.2.1.2 AUB 2017).
- Todesfall: Meldung innerhalb von 48 Stunden; dem Versicherer ist ggf. das Recht zur Obduktion durch einen beauftragten Arzt einzuräumen (Ziffer 7.5 AUB 2017).
Was passiert nach der Meldung?
Die Ammerländer muss innerhalb eines Monats in Textform erklären, ob und in welchem Umfang sie die Leistungspflicht anerkennt – bei der Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate (Ziffer 9.1 AUB 2017). Die Fristen beginnen, sobald der Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen vorliegt. Wird der Anspruch anerkannt, leistet der Versicherer innerhalb von zwei Wochen (Ziffer 9.2 AUB 2017). Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlt die Ammerländer auf Wunsch angemessene Vorschüsse (Ziffer 9.3 AUB 2017).
Warum die rechtzeitige Meldung wichtig ist
Werden die Verhaltensregeln (Obliegenheiten) nach Ziffer 7 vorsätzlich verletzt, kann der Versicherungsschutz entfallen; bei grob fahrlässiger Verletzung darf die Ammerländer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen (Ziffer 8 AUB 2017). Beides gilt nur, wenn der Versicherer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Versicherungsfall noch für den Umfang der Leistung ursächlich war.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2017; Ammerländer Versicherung, offizielle Website