Ja. Nach einem Versicherungsfall können bei der Ammerländer Unfallversicherung sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – und zwar, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat oder wenn Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben (Ziffer 10.3 AUB 2017). Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Leistung bzw. nach Beendigung des Rechtsstreits zugehen. Diese Sonderkündigung gilt zusätzlich zur normalen Kündigung zum Vertragsablauf.
Voraussetzungen für die Kündigung nach Schadenfall
Laut Ziffer 10.3 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2017) besteht ein Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Versicherer hat eine Leistung erbracht oder
- Sie haben gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben.
Kündigen können in diesen Fällen beide Seiten – Sie als Versicherungsnehmer ebenso wie die Ammerländer Versicherung.
Fristen und Wirksamkeit
- Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Leistung oder nach Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein (Ziffer 10.3 AUB 2017).
- Wenn Sie kündigen: Ihre Kündigung wird wirksam, sobald sie beim Versicherer zugeht. Sie können aber einen späteren Zeitpunkt bestimmen – spätestens jedoch das Ende des Versicherungsjahres.
- Wenn der Versicherer kündigt: Die Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Alternative: reguläre Kündigung zum Vertragsablauf
Unabhängig vom Schadenfall gilt die ordentliche Kündigung nach Ziffer 10.2 AUB 2017:
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird.
- Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit zugehen.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen (ebenfalls drei Monate vorher).
Bei vorzeitiger Beendigung hat der Versicherer nur Anspruch auf den Beitragsteil, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht (Ziffer 11.5 AUB 2017).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2017; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Unfallversicherung)