Der Vertrag läuft für die im Versicherungsschein angegebene Zeit. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. Verträge mit weniger als einem Jahr Laufzeit enden automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass gekündigt werden muss (Quelle: Ammerländer, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2017, Ziffer 10).
Beginn und Ende des Vertrags
- Beginn: Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der erste bzw. einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt wird (Ziffer 10.1).
- Vertragsdauer: Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen (Ziffer 10.2.1).
- Stillschweigende Verlängerung: Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit zugehen (Ziffer 10.2.2).
- Kurzverträge: Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Ziffer 10.2.3).
Kündigung bei langer Laufzeit und nach einem Leistungsfall
Mehrjährige Verträge: Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen (Ziffer 10.2.3).
Kündigung nach Versicherungsfall: Sie oder der Versicherer können den Vertrag kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder wenn Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein (Ziffer 10.3).
Besonderheit: Vollendung des 75. Lebensjahres
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung. Danach gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif. Über die Umstellung wird zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert (Ziffer 6.3).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2017; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Unfallversicherung)