Die Ammerländer Versicherung muss nach einem Unfall innerhalb eines Monats in Textform erklären, ob und in welchem Umfang sie ihre Leistungspflicht anerkennt – bei der Invaliditätsleistung beträgt diese Frist drei Monate. Sobald der Anspruch anerkannt ist oder man sich über Grund und Höhe geeinigt hat, erfolgt die Zahlung innerhalb von zwei Wochen. Die Fristen beginnen erst, wenn der Ammerländer die erforderlichen Nachweise (Unfallhergang und Unfallfolgen) vorliegen (Ammerländer AUB 2017, Ziffer 9).
Welche Fristen gelten im Detail?
- Erklärung zur Leistungspflicht: grundsätzlich innerhalb von einem Monat, bei der Invaliditätsleistung innerhalb von drei Monaten (Ammerländer AUB 2017, Ziffer 9.1).
- Auszahlung nach Anerkennung: Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder haben sich beide Seiten über Grund und Höhe geeinigt, wird innerhalb von zwei Wochen geleistet (Ziffer 9.2).
Die genannten Fristen beginnen erst, sobald dem Ammerländer die nötigen Unterlagen zugehen – insbesondere der Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, bei der Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dieser für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist (Ammerländer AUB 2017, Ziffer 9.1).
Vorschüsse und Verzinsung
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlt der Ammerländer auf Wunsch angemessene Vorschüsse (AUB 2017, Ziffer 9.3). Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
Ergibt eine spätere, endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als bereits gezahlt, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen (Ziffer 9.4).
Was Sie selbst beschleunigen können
- Den Unfall möglichst schnell melden und einen Arzt hinzuziehen (Obliegenheiten nach Ziffer 7).
- Alle angeforderten Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilen.
- Nachweise (ärztliche Atteste, Unterlagen zu Unfallhergang und -folgen) zügig einreichen, da die Fristen erst mit Eingang dieser Unterlagen beginnen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2017; Ammerländer Versicherung, offizielle Website