Eine klassische Unfallrente (laufende monatliche Rentenzahlung) ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2017) der Ammerländer Versicherung nicht als eigene Leistungsart aufgeführt; die Invaliditätsleistung wird als Einmalzahlung erbracht (Ziffer 2.1.2.1 AUB 2017). Auch eine allgemeine Beitragsrückerstattung (etwa bei Schadenfreiheit) ist in den Bedingungen und auf der offiziellen Website nicht belegt. Belegt ist lediglich eine Beitragsbefreiung bei Versicherung von Kindern nach dem Tod des Versicherungsnehmers (Ziffer 11.6 AUB 2017) sowie eine anteilige Beitragsrückerstattung, wenn vereinbarte Höchstversicherungssummen überschritten werden (Ziffer 17 AUB 2017).
Welche Leistungsarten sind in den Bedingungen vorgesehen?
Nach Ziffer 2 der AUB 2017 können bei der Ammerländer Unfallversicherung folgende Leistungsarten vereinbart werden:
- Invaliditätsleistung – als Einmalzahlung (Ziffer 2.1.2.1), berechnet aus Versicherungssumme und Invaliditätsgrad
- Übergangsleistung
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Todesfallleistung
- Kurkostenbeihilfe
- Kosten für kosmetische Operationen
- Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
Eine laufende Unfallrente ist in dieser Aufzählung nicht enthalten. Ob eine Unfallrente über einen besonderen Tarif oder Zusatzbaustein vereinbart werden kann, ist in den vorliegenden Quellen nicht belegt.
Was gilt beim Thema Beiträge/Rückerstattung?
Eine generelle Beitragsrückerstattung (z. B. bei Schadenfreiheit) ist weder in den Bedingungen noch auf der offiziellen Website belegt. Konkret geregelt sind jedoch zwei Sonderfälle:
- Beitragsbefreiung bei Kindern (Ziffer 11.6): Stirbt der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer und war bei Versicherungsbeginn noch nicht 45 Jahre alt, wird die Versicherung für das versicherte Kind beitragsfrei weitergeführt – bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
- Rückerstattung bei Höchstsummen (Ziffer 17): Bestehen mehrere Unfallversicherungen bei der Ammerländer Versicherung, gelten die Höchstversicherungssummen für alle Verträge zusammen. Ein zu viel gezahlter Beitrag wird zurückerstattet.
- Anteiliger Beitrag bei vorzeitiger Beendigung (Ziffer 11.5): Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung hat der Versicherer nur Anspruch auf den Beitragsteil, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Wie wird die Invaliditätsleistung ausgezahlt?
Die Invaliditätsleistung erhalten Sie laut Ziffer 2.1.2.1 der AUB 2017 als Einmalzahlung. Grundlage sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
Beispiel aus den Bedingungen: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem Invaliditätsgrad von 20 % zahlt der Versicherer 20.000 Euro. Eine laufende monatliche Rente ist hierbei nicht vorgesehen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen AUB 2017; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Unfallversicherung)