Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich die Ammerländer Unfallversicherung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit zugehen (AUB 2017, Ziffer 10.2.2). Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht nach einem Versicherungsfall – hier muss die Kündigung spätestens einen Monat nach der Leistung bzw. nach Beendigung eines Rechtsstreits zugehen (Ziffer 10.3).
Ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf
Für die reguläre Kündigung gelten laut den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2017) folgende Regeln:
- Automatische Verlängerung: Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird (Ziffer 10.2.2).
- Kündigungsfrist: Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen (Ziffer 10.2.2).
- Kurze Verträge: Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Ziffer 10.2.3).
- Längere Verträge: Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen – die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen (Ziffer 10.2.3).
Sonderkündigungsrecht nach einem Versicherungsfall
Sowohl Sie als auch der Versicherer können den Vertrag kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder wenn Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben (AUB 2017, Ziffer 10.3):
- Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Leistung oder nach Beendigung des Rechtsstreits zugehen.
- Kündigen Sie, wird die Kündigung wirksam, sobald sie beim Versicherer zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens am Ende des Versicherungsjahres.
- Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Wohin die Kündigung richten?
Anzeigen und Erklärungen – also auch eine Kündigung – sollen laut Ziffer 16.1 der AUB 2017 gerichtet werden an:
- die Hauptverwaltung der Ammerländer Versicherung oder
- die für Sie zuständige Geschäftsstelle (ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen).
Anbieter ist die Ammerländer Versicherung VVaG, Bahnhofstr. 8, 26655 Westerstede.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2017; Ammerländer Versicherung, offizielle Website