Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, von einem Arzt schriftlich festgestellt UND bei der Ammerländer Versicherung geltend gemacht worden sein (Ammerländer AUB 2017, Ziffer 2.1.1.2/2.1.1.3). „Geltend machen“ heißt: Sie teilen der Ammerländer mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen – versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Eingang des Nachweises über Unfallhergang, Unfallfolgen und Abschluss des Heilverfahrens erklärt die Ammerländer innerhalb von drei Monaten, ob und in welchem Umfang sie leistet (AUB 2017, Ziffer 9.1).
Schritt für Schritt: So machen Sie den Anspruch geltend
- Unfall unverzüglich melden: Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und die Ammerländer unterrichten (AUB 2017, Ziffer 7.1).
- Ärztliche Feststellung einholen: Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt sein (Ziffer 2.1.1.2).
- Invalidität fristgerecht geltend machen: Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei der Ammerländer geltend machen, also mitteilen, dass Sie von einer Invalidität ausgehen (Ziffer 2.1.1.3).
- Angaben wahrheitsgemäß erteilen: Alle Angaben, um die die Ammerländer bittet, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden (Ziffer 7.2).
- Nachweise beibringen: Erforderlich sind der Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen sowie bei der Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig (Ziffer 9.1).
Fristen im Überblick
- 15 Monate nach dem Unfall: Die Invalidität muss eingetreten, ärztlich festgestellt und bei der Ammerländer geltend gemacht sein (Ziffer 2.1.1.2/2.1.1.3).
- 3 Monate: Frist, innerhalb der die Ammerländer nach Eingang der Unterlagen über die Leistungspflicht bei der Invaliditätsleistung erklärt (Ziffer 9.1).
- 2 Wochen: Nach Anerkennung bzw. Einigung über Grund und Höhe leistet die Ammerländer (Ziffer 9.2).
- Bis zu 3 Jahre nach dem Unfall: Neubemessung des Invaliditätsgrads möglich; bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr verlängert sich die Frist auf 5 Jahre (Ziffer 9.4).
So wird die Leistung berechnet
Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. Grundlagen sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad (AUB 2017, Ziffer 2.1.2.1). Beispiel aus den Bedingungen: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem Invaliditätsgrad von 20 % zahlt die Ammerländer 20.000 Euro.
Der Invaliditätsgrad richtet sich bei den in der Gliedertaxe genannten Körperteilen nach festen Prozentsätzen (z. B. Hand 55 %, Daumen 20 %, Auge 50 %), sonst nach dem Umfang der dauerhaften Beeinträchtigung (Ziffer 2.1.2.2).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2017; Ammerländer Versicherung, offizielle Website