Ja, grundsätzlich sind Unfälle beim Sport und bei Hobbys mitversichert: Die Ammerländer Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr – also auch in der Freizeit (AUB 2017, Ziffer 1.2). Als Unfall zählt ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (Ziffer 1.3). Einige besonders riskante Tätigkeiten sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, z. B. das Führen von Luftsportgeräten und die Teilnahme an Motorsport-Rennen (Ziffer 5.1).
Wann Sport- und Hobby-Unfälle versichert sind
Der Versicherungsschutz besteht laut den Bedingungen weltweit und rund um die Uhr (AUB 2017, Ziffer 1.2). Damit sind Unfälle in der Freizeit – etwa beim Sport – grundsätzlich mit abgesichert, sofern ein Unfall im Sinne der Bedingungen vorliegt.
- Unfallbegriff: ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung entsteht (Ziffer 1.3) – z. B. Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen.
- Erweiterter Unfallbegriff: Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zerreißt. Beispiel aus den Bedingungen: Zerrung der Unterarmmuskulatur bei einem Klimmzug (Ziffer 1.4).
Wichtig: Meniskus und Bandscheiben zählen nicht zu Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln und werden vom erweiterten Unfallbegriff nicht erfasst (Ziffer 1.4). Bandscheibenschäden sind zudem grundsätzlich ausgeschlossen – außer ein versichertes Unfallereignis hat sie zu mehr als 50 % verursacht (Ziffer 5.2.1).
Ausgeschlossene riskante Tätigkeiten
Für bestimmte besonders riskante Aktivitäten besteht laut AUB 2017 (Ziffer 5.1) kein Versicherungsschutz:
- Luftsport: Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit dafür eine Erlaubnis nötig ist (z. B. Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger) sowie als sonstiges Besatzungsmitglied (Ziffer 5.1.4).
- Motorsport-Rennen: Unfälle durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt – als Fahrer, Beifahrer oder Insasse, inklusive zugehöriger Übungsfahrten (Ziffer 5.1.5).
Daneben gelten weitere allgemeine Ausschlüsse, etwa Unfälle bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat (Ziffer 5.1.2) oder durch Bewusstseinsstörungen, z. B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (Ziffer 5.1.1).
Was gilt bei psychischen Reaktionen und Infektionen?
Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen sind ausgeschlossen, auch wenn sie durch einen Unfall verursacht wurden (Ziffer 5.2.6). Auch Infektionen sind grundsätzlich nicht versichert – mit Ausnahmen etwa bei Tollwut, Wundstarrkrampf oder bei Erregern, die durch nicht nur geringfügige Unfallverletzungen in den Körper gelangen (Ziffer 5.2.4). Gerade bei Outdoor-Hobbys kann das relevant sein.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2017; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Unfallversicherung)