Grundsätzlich nein: Schäden an Bandscheiben sind in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2017) der Ammerländer Versicherung ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (Ziffer 5.2.1). Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein versichertes Unfallereignis den Bandscheibenschaden überwiegend – also zu mehr als 50 % – verursacht hat. Reine Verschleiß- oder Krankheitsschäden an der Wirbelsäule sind daher nicht abgedeckt.
Was gilt laut Bedingungen für Bandscheiben?
Die AUB 2017 der Ammerländer Versicherung schließen bestimmte Gesundheitsschäden ausdrücklich aus. Dazu gehören laut Ziffer 5.2.1 ausdrücklich Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
- Ausnahme: Der Ausschluss gilt nicht, wenn ein Unfallereignis im Sinne von Ziffer 1.3 (ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis) den Bandscheibenschaden überwiegend, das heißt zu mehr als 50 %, verursacht hat – und für dieses Unfallereignis Versicherungsschutz nach dem Vertrag besteht.
Was ist bei Verrenkungen und Zerrungen der Wirbelsäule?
Für die Wirbelsäule gilt zusätzlich der erweiterte Unfallbegriff (Ziffer 1.4). Als Unfall gilt danach auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Wichtig: Die Bedingungen stellen ausdrücklich klar: „Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.“ Ein Bandscheibenvorfall fällt also nicht unter den erweiterten Unfallbegriff.
Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
Wirken bei einem Rückenschaden Krankheiten oder Gebrechen mit (z. B. Fehlstellungen der Wirbelsäule gelten laut Bedingungen als Gebrechen), mindert sich die Leistung entsprechend dem Mitwirkungsanteil (Ziffer 3.2).
- Bei der Invaliditätsleistung mindert sich der Prozentsatz des Invaliditätsgrads um den Mitwirkungsanteil.
- Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nimmt die Ammerländer Versicherung keine Minderung vor (Ziffer 3.2.2).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2017; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Unfallversicherung)