Ja. Laut den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2017) der Ammerländer Versicherung besteht der Versicherungsschutz während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr (Stand: Oktober 2026). Damit sind Unfälle grundsätzlich unabhängig davon abgesichert, wo und wann sie sich ereignen – also auch im Ausland, im Urlaub, im Beruf und in der Freizeit.
Was bedeutet "weltweit und rund um die Uhr"?
Der Geltungsbereich ist in Ziffer 1.2 der AUB 2017 geregelt. Versicherungsschutz besteht demnach:
- weltweit – unabhängig davon, in welchem Land sich der Unfall ereignet,
- rund um die Uhr – also sowohl im Beruf als auch in der Freizeit und im Haushalt, zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Voraussetzung ist, dass der Vertrag wirksam ist (Beitrag gezahlt, Versicherungsschutz begonnen).
Welche Ausnahmen gibt es trotz weltweitem Schutz?
Auch bei weltweitem Schutz gelten die allgemeinen Ausschlüsse (Ziffer 5 AUB 2017). Besonders relevant für Auslandsaufenthalte ist der Kriegs- und Bürgerkriegsausschluss (Ziffer 5.1.3):
- Grundsätzlich sind Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse nicht versichert.
- Ausnahme: Wird die versicherte Person auf Auslandsreisen überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen, besteht Schutz. Dieser erlischt dann am Ende des siebten Tages nach Beginn des Krieges/Bürgerkriegs im betreffenden Staat.
- Die Ausnahme gilt nicht bei Reisen in bzw. durch Staaten, in denen bereits Krieg/Bürgerkrieg herrscht, nicht bei aktiver Teilnahme und nicht bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen.
Weitere allgemeine Ausschlüsse (z. B. bei Bewusstseinsstörungen, bestimmten Flug- oder Rennsportrisiken) gelten weltweit gleichermaßen.
Gut zu wissen
Eine Unfallversicherung ersetzt im Ausland keine Auslandsreise-Krankenversicherung: Sie zahlt vereinbarte Leistungen wie Invaliditäts-, Todesfall- oder Krankenhaustagegeldleistungen, deckt aber nicht automatisch alle Behandlungskosten vor Ort ab. Welche Leistungsarten und Summen konkret gelten, richtet sich nach dem individuellen Versicherungsschein.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2017); Ammerländer Versicherung, offizielle Website