Die Ammerländer Unfallversicherung (AUB 2017) schließt bestimmte Unfälle und Gesundheitsschäden vom Versicherungsschutz aus. Dazu zählen unter anderem Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (etwa durch Alkohol, Drogen oder Medikamente), Unfälle bei vorsätzlichen Straftaten, Kriegs- und Kernenergie-Ereignisse, Unfälle als Luftfahrzeugführer sowie bei Motorsport-Rennen. Ausgeschlossene Gesundheitsschäden sind z. B. Bandscheibenschäden, Infektionen, krankhafte psychische Reaktionen und Bauch-/Unterleibsbrüche – teils mit Ausnahmeregelungen. Grundsätzlich leistet die Versicherung nur für Unfallfolgen, nicht für Krankheiten oder Gebrechen (Stand: Oktober 2026).
Ausgeschlossene Unfälle (Ziffer 5.1 AUB 2017)
- Bewusstseinsstörungen und Anfälle: Unfälle durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen. Ursachen können z. B. Alkohol, Drogen oder Medikamente sein. Ausnahme: Wurde die Bewusstseinsstörung durch ein versichertes Unfallereignis verursacht, gilt der Ausschluss nicht.
- Vorsätzliche Straftaten: Unfälle, die durch das vorsätzliche Ausführen oder Versuchen einer Straftat entstehen.
- Krieg und Bürgerkrieg: Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Ausnahme: Wird man auf Auslandsreisen überraschend davon betroffen, besteht Schutz; dieser erlischt am Ende des 7. Tages nach Beginn des Krieges.
- Luftfahrt: Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs/Luftsportgeräts (z. B. Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger), als sonstiges Besatzungsmitglied oder bei beruflichen Tätigkeiten mit Luftfahrzeugen.
- Motorsport-Rennen: Unfälle durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen (als Fahrer, Beifahrer oder Insasse).
- Kernenergie: Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden (Ziffer 5.2 AUB 2017)
- Bandscheiben und innere Blutungen: Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen – außer ein versichertes Unfallereignis hat sie überwiegend (zu mehr als 50 %) verursacht.
- Strahlen: Gesundheitsschäden durch Strahlen.
- Heilmaßnahmen/Eingriffe: Schäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper – außer sie waren durch einen versicherten Unfall veranlasst.
- Infektionen: grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen u. a.: Tollwut, Wundstarrkrampf und Infektionen durch nicht nur geringfügige Unfallverletzungen.
- Vergiftungen: durch Einnahme fester/flüssiger Stoffe durch den Schlund. Ausnahme für Kinder unter 10 Jahren (nicht jedoch bei Vergiftung durch Nahrungsmittel).
- Psychische Reaktionen: krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn sie durch einen Unfall verursacht wurden (z. B. posttraumatische Belastungsstörung).
- Bauch-/Unterleibsbrüche: außer sie sind durch eine gewaltsame, von außen kommende und versicherte Einwirkung entstanden.
Keine Leistung für Krankheiten und Gebrechen
Die Ammerländer leistet laut Ziffer 3.1 AUB 2017 ausschließlich für Unfallfolgen, also für Gesundheitsschädigungen und deren Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden. Für Krankheiten oder Gebrechen wird nicht geleistet (Beispiele laut Bedingungen: Diabetes, Gelenkserkrankungen, Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkürzung).
Wirken Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mit, mindert sich die Leistung entsprechend dem Mitwirkungsanteil. Beträgt dieser Anteil weniger als 25 %, nimmt die Ammerländer keine Minderung vor (Ziffer 3.2).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2017); Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Unfallversicherung)