Die Gliedertaxe legt feste Invaliditätsgrade in Prozent fest, die bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane gelten. Bei der Ammerländer Unfallversicherung sind das laut Bedingungen (AUB 2017) z. B. 70 % für einen Arm im Schultergelenk, 55 % für eine Hand, 50 % für ein Auge oder 40 % für einen Fuß. Der so ermittelte Invaliditätsgrad wird mit der vereinbarten Versicherungssumme multipliziert und als einmalige Invaliditätsleistung ausgezahlt (Stand: Oktober 2026).
Wie funktioniert die Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe ist eine feste Tabelle in den Versicherungsbedingungen. Sie bestimmt, welcher Invaliditätsgrad gilt, wenn ein dort genanntes Körperteil oder Sinnesorgan durch einen Unfall verloren geht oder vollständig funktionsunfähig wird.
- Vollständiger Verlust/Funktionsausfall: Es gilt der volle, in der Tabelle genannte Prozentsatz.
- Teilverlust/teilweise Funktionsbeeinträchtigung: Es gilt der entsprechende Teil des Prozentsatzes. Beispiel laut Bedingungen: Ist ein Arm um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das 7 % (ein Zehntel von 70 %).
- Nicht in der Gliedertaxe genannt: Für andere Körperteile richtet sich der Invaliditätsgrad danach, wie stark die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist (Bemessung nach medizinischen Gesichtspunkten).
Gliedertaxe der Ammerländer (AUB 2017)
Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gelten laut Bedingungen folgende Invaliditätsgrade:
- Arm im Schultergelenk: 70 %
- Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks: 65 %
- Arm unterhalb des Ellenbogengelenks: 60 %
- Hand: 55 %
- Daumen: 20 %; Zeigefinger: 10 %; anderer Finger: 5 %
- Bein über der Mitte des Oberschenkels: 70 %
- Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 60 %
- Bein bis unterhalb des Knies: 50 %
- Bein bis zur Mitte des Unterschenkels: 45 %
- Fuß: 40 %
- große Zehe: 5 %; andere Zehe: 2 %
- Auge: 50 %
- Gehör auf einem Ohr: 30 %
- Geruchssinn: 10 %; Geschmackssinn: 5 %
Beispielrechnung
Die Invaliditätsleistung errechnet sich aus Versicherungssumme × Invaliditätsgrad.
- Beispiel aus den Bedingungen: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20 % zahlt die Ammerländer 20.000 Euro.
- Sind mehrere Körperteile betroffen, werden die Invaliditätsgrade zusammengerechnet – jedoch höchstens bis 100 %. Beispiel: Arm voll funktionsunfähig (70 %) und Bein zur Hälfte beeinträchtigt (35 %) ergäbe rechnerisch 105 %, wird aber auf 100 % begrenzt.
Wichtige Einschränkungen
- Vorinvalidität: War ein Körperteil schon vor dem Unfall beeinträchtigt, wird dieser Anteil abgezogen (Beispiel aus den Bedingungen: 70 % minus 7 % Vorinvalidität = 63 %).
- Mitwirkung von Krankheiten/Gebrechen: Haben Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, mindert sich der Invaliditätsgrad entsprechend – allerdings erst ab einem Mitwirkungsanteil von 25 % oder mehr.
- Dauerhaftigkeit: Eine Invalidität liegt nur vor, wenn die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als drei Jahre besteht und keine Änderung zu erwarten ist.
Hinweis: Welche konkreten Versicherungssummen, Progressionsstufen oder etwaige verbesserte Gliedertaxen in einzelnen Tarifstufen gelten, hängt vom gewählten Tarif ab. Diese Angaben ließen sich nicht aus offiziellen Quellen der Ammerländer belegen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2017; Ammerländer Versicherung, offizielle Website