Ein Hauptgrund für die zunehmenden Beiträge liegt in der deutlichen Ausweitung der Leistungsansprüche aufgrund der jüngsten gesetzlichen Pflegereformen, vor allem des „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes“ und des „Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetzes“. Diese Gesetze führen zu höheren Leistungen im Pflegefall.
Zudem hat die Erweiterung des Kreises der Leistungsempfänger durch vorherige Reformen zu einer signifikanten Ausdehnung der Anspruchsberechtigten geführt. Diese sozialpolitischen Verbesserungen erhöhen den Wert der Pflegepflichtversicherung, resultieren jedoch in einer erheblichen Ausweitung der Leistungen und somit in höheren jährlichen Mehrausgaben, die nun deutlich von der ursprünglichen Kalkulation abweichen.
Insbesondere die Zuschüsse zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen haben in der Tarifstufe PVB allein im Jahr 2022 Mehrausgaben von etwa 70 Millionen Euro verursacht, wobei in den kommenden Jahren mit weiteren Steigerungen zu rechnen ist. Diese Mehrkosten müssen nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der zukünftigen Kalkulation der PPV berücksichtigt werden.
Dazu kommen in der Tarifstufe PVB zusätzliche Ausgaben in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr aufgrund der Erhöhung des Pflegegeldes und weiterer Mehrleistungen, die durch das neueste Pflegereformgesetz eingeführt wurden.
Die Zahl der Leistungsempfänger in der Privaten Pflegeversicherung ist von circa 169.000 im Jahr 2014, also vor den Pflegereformen, auf etwa 311.000 im Jahr 2022 angestiegen, was einem Zuwachs von über 84 Prozent entspricht. Zwischen 2014 und 2024 werden sich die Ausgaben für die Kernleistungen der PPV sogar verdreifacht haben.