Die Zinserträge sind ein wesentlicher Faktor bei der Festlegung der Beiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung. Diese Versicherungsform nutzt ein kapitalgedecktes Vorsorgesystem, das auf Zins und Zinseszins basiert, um sogenannte Alterungsrückstellungen für die im Alter erwarteten höheren Pflegekosten zu bilden. Bei jeder Anpassung der Beiträge wird diese Vorsorge überprüft und gegebenenfalls an veränderte Zinsniveaus angepasst, um das lebenslange Leistungsversprechen der Versicherung auch angesichts steigender Kosten zu stabilisieren.
In jüngerer Vergangenheit hat die Europäische Zentralbank ihre Politik der Nullzinsen beendet und die Leitzinsen schrittweise erhöht. Dies führt zu einem Anstieg der Zinseinnahmen auf das angesammelte Vorsorgekapital der Pflegeversicherten. In der neuesten Kalkulation für die Tarifstufe PVB konnte der sogenannte Rechnungszins daher leicht erhöht werden. Dadurch steigen die langfristig eingeplanten Zinserträge des Kapitalstocks. Diese gestiegenen Einnahmen wurden in die Neukalkulation einbezogen und wirkten sich positiv auf die aktuelle Anpassung der Beiträge aus, wodurch ein noch stärkerer Anstieg der Beiträge vermieden werden konnte.