Zum Beginn des Jahres 2024 steht eine Erhöhung der Beiträge für alle Personen mit Beihilfeberechtigung im Tarif PVB an.
Diese Anpassung ergibt sich, da in dieser Tarifgruppe der festgelegte gesetzliche Grenzwert überschritten wurde: Es kam zu einer mehr als 5-prozentigen Abweichung der Leistungsausgaben von der ursprünglichen Kalkulation der Beiträge.
In den Tarifen für Selbstständige und Angestellte (PVN) trat eine vergleichbare Situation bereits im Jahr 2022 auf, was zur Folge hatte, dass in diesen Gruppen im Jahr 2023 eine Beitragserhöhung umgesetzt wurde.