Die neuesten Reformen im Bereich der Pflege haben zu vermehrten Ausgaben geführt, was sich auf die Beiträge in der Pflegeversicherung auswirkt. Dies betrifft sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung.
Besonders in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) führte dies bereits zum 1. Juli 2023 zu einer Anhebung der Beitragssätze: von 3,05 auf 3,4 Prozent für Versicherte mit Kindern und von 3,4 auf 4,0 Prozent für kinderlose Versicherte. Beihilfeberechtigte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, zahlen einen halbierten Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 1,7 Prozent; bei Kinderlosigkeit erhöht sich dieser um einen Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent, sodass der maximale Beitragssatz 2,3 Prozent erreichen kann.
Daraus ergibt sich, dass kinderlose Beamte mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze in der SPV ab 2024 circa 119 Euro monatlich entrichten. Bei einem Durchschnittseinkommen beläuft sich der Beitrag auf etwa 87 Euro pro Monat.
Demgegenüber sind die Beiträge für beihilfeberechtigte Privatversicherte in der Regel geringer. Ab dem Jahr 2024 liegen diese durchschnittlich bei etwa 52 Euro. Es ist jedoch zu beachten, dass zum 1. Januar 2024 für einige Versicherte eine erhebliche Beitragserhöhung zu erwarten ist. Die Ursachen und Hintergründe dieser Entwicklung sowie Ausblicke auf die zukünftige Entwicklung der Beiträge sollen im Folgenden detailliert dargestellt und analysiert werden.