Die Beantragung von Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung beginnt mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dies geschieht in der Regel durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder, bei privat Versicherten, durch den MEDICPROOF, der privaten Alternative zum MDK. Nach der Begutachtung wird der Pflegegrad festgelegt, der den Umfang der Pflegebedürftigkeit widerspiegelt und somit auch über den Leistungsanspruch entscheidet.
Sobald der Pflegegrad festgestellt ist, kann der Antrag auf Leistungen bei der privaten Pflegeversicherung gestellt werden. Hierfür ist es notwendig, das Gutachten des MDK oder von MEDICPROOF sowie das Antragsformular der Versicherung einzureichen. In dem Antragsformular werden Angaben zur Person, zur Pflegesituation und zum gewünschten Leistungsumfang gemacht.
Es ist ratsam, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und sorgfältig zusammenzustellen, um Verzögerungen oder Rückfragen zu vermeiden. Dazu gehören neben dem Gutachten und dem Antragsformular eventuell auch ärztliche Atteste oder Nachweise über bereits in Anspruch genommene Pflegeleistungen.
Nach Einreichung des Antrags prüft die private Pflegeversicherung die Unterlagen und entscheidet über den Leistungsanspruch. Im Falle einer Genehmigung werden die Leistungen entsprechend dem festgestellten Pflegegrad und den Tarifbedingungen gewährt.
Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass der Prozess der Leistungsbeantragung in der privaten Pflegeversicherung einige Zeit in Anspruch nehmen kann und eine genaue Planung und Koordination erfordert. Daher sollte der Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden, sobald ein Pflegebedarf erkennbar ist.