In der privaten Pflegeversicherung besteht für Kinder von Versicherten die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung. Dies gilt sowohl für leibliche als auch für adoptierte Kinder des Versicherten. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ist dabei an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Ein entscheidendes Kriterium ist, dass die Kinder über kein eigenes Einkommen verfügen. Die beitragsfreie Mitversicherung ist in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
Für Kinder, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein Studium absolvieren, kann die beitragsfreie Mitversicherung auch über das 18. Lebensjahr hinaus verlängert werden, meistens bis zum 25. Lebensjahr. Wichtig ist hierbei, dass die Ausbildung oder das Studium die Hauptbeschäftigung des Kindes darstellt.
Des Weiteren können Kinder, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, unter Umständen auch über das 25. Lebensjahr hinaus beitragsfrei mitversichert bleiben. Hierfür ist in der Regel ein Nachweis über die Art und den Grad der Behinderung erforderlich.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Regelungen zur beitragsfreien Mitversicherung von Kindern in der privaten Pflegeversicherung von Versicherer zu Versicherer variieren können.