In der privaten Pflegeversicherung haben bestimmte Personengruppen Anspruch auf einen Beitragszuschuss, der dazu dient, die finanzielle Belastung durch die Versicherungsbeiträge zu verringern. Eine wichtige Gruppe, die einen solchen Zuschuss erhalten kann, sind Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung, der in der Regel die Hälfte des Beitrags ausmacht, jedoch maximal den Betrag, der bei einer gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen würde.
Rentnerinnen und Rentner haben ebenfalls Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Pflegeversicherung. Dieser wird von der Rentenversicherung übernommen und orientiert sich ebenfalls an der Höhe des Zuschusses, der in der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt wird.
Schüler und Studenten, die privat pflegeversichert sind, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Beitragszuschuss erhalten. Dies hängt oft von ihrem Einkommen und ihrem Versicherungsstatus ab. In einigen Fällen ist es möglich, dass sie über die Familienversicherung ihrer Eltern versichert bleiben und somit keinen eigenen Beitrag leisten müssen.