Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte stehen vor einer wichtigen Entscheidung, wenn es um ihre Pflegeversicherung geht: Sie können sich für eine private Pflegepflichtversicherung entscheiden und sich damit von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegekasse befreien lassen. Für diese Befreiung ist es erforderlich, innerhalb von drei Monaten nach Beginn der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung einen Nachweis über den Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung zu erbringen. Wird der Antrag genehmigt, erfolgt die Befreiung rückwirkend.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Entscheidung für die private Pflegeversicherung eine langfristige Bindung darstellt. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Pflegeversicherung ist nicht einfach und meist nur durch Veränderungen in der beruflichen Situation möglich, wie etwa die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung sollte daher wohlüberlegt sein. Während die Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung vom Einkommen abhängen, basieren sie in der privaten Pflegeversicherung auf dem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Für junge und gesunde Menschen kann dies zu günstigeren Beiträgen bei einem privaten Versicherer führen, insbesondere wenn sie über ein höheres Einkommen verfügen. Für ältere Menschen dagegen kann der Wechsel zur privaten Pflegeversicherung finanziell weniger attraktiv sein.