In der privaten Pflegeversicherung besteht eine Versicherungspflicht für alle Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind und somit nicht automatisch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert sind. Dazu zählen insbesondere Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben. In Deutschland ist die Pflegeversicherung, ob privat oder gesetzlich, ein essenzieller Teil des Sozialversicherungssystems, was bedeutet, dass jeder Bürger, unabhängig von seinem Status oder Einkommen, pflegeversichert sein muss.
Nicht versicherungspflichtig in der privaten Pflegepflichtversicherung sind hingegen Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und somit automatisch Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung sind. Ausgenommen sind auch bestimmte Personengruppen wie Angehörige des diplomatischen Korps oder Personen, die dauerhaft im Ausland leben und dort krankenversichert sind. Ebenso sind Bewohner von Pflegeheimen, die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, in der Regel nicht in der privaten Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Die private Pflegeversicherung zielt darauf ab, die Kosten für Pflegeleistungen im Falle von Pflegebedürftigkeit zu decken. Die Beitragshöhe wird nicht einkommensabhängig festgelegt, sondern basiert auf dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand der versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Zudem können Versicherte zwischen verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus wählen.
Kinder von privat Versicherten sind in der privaten Pflegeversicherung ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert, solange sie keine eigenen Einkünfte haben. Dies gilt bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums, jedoch maximal bis zum 25. Lebensjahr.
Für Personen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung unerlässlich, da sie sonst nicht über die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert sind. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Absicherung gegen das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit.