Die Höhe des Zuschusses für Pflegeheimkosten hängt von der Dauer der Inanspruchnahme vollstationärer Pflegeleistungen ab und steigt mit der Länge des Heimaufenthalts. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer in einer vollstationären Pflegeeinrichtung verringert sich der Eigenanteil der Bewohnenden.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Regelungen:
- 15 Prozent Ermäßigung des Eigenanteils an den Pflegekosten bei einem Aufenthalt von bis zu 12 Monaten,
- 30 Prozent Ermäßigung bei mehr als 12 Monaten
- 50 Prozent Ermäßigung bei mehr als 24 Monaten und
- 75 Prozent Ermäßigung bei mehr als 36 Monaten in einem Pflegeheim.
Die erste Berechnung dieser Zuschüsse erfolgte zum 1. Januar 2022. Die Höhe des Zuschusses passt sich individuell an, abhängig von der Dauer der Heimaufenthalte der Bewohnenden.