Um einen Zuschuss für Pflegeheimkosten zu erhalten, sind bestimmte Schritte erforderlich.
Zunächst muss der Pflegebedürftige einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 aufweisen, da ein Zuschuss für Pflegegrad 1 nicht gewährt wird.
Der nächste Schritt ist die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, wie einem Pflegeheim.
Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Antrag auf einen Zuschuss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse prüft dann die Anspruchsvoraussetzungen und entscheidet über die Höhe des Zuschusses, der von dem Pflegegrad des Bewohners abhängig ist.