Eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung zur Ermittlung des Pflegegrades ist entscheidend. Es ist wichtig, sich vorab über die maßgeblichen Kriterien für die Pflegegradfeststellung zu informieren.
Zum Begutachtungstermin sollten Kopien folgender Dokumente bereitgelegt werden: aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten, aktuelle Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Reha-Einrichtung, Medikamentenplan, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden), Liste der genutzten Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Vorlagen und ähnliches. Auch eine Pflegedokumentation, sofern bereits ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird, sowie eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und auftretende Schwierigkeiten sind hilfreich.
Die Anwesenheit eines Angehörigen oder einer Pflegeperson bei der Begutachtung kann unterstützend wirken. Sie können nicht nur emotionalen Beistand leisten, sondern auch wichtige Informationen beitragen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Begutachtung zu Hause oder telefonisch stattfindet.
Die Begutachtungssituation kann für Pflegebedürftige ungewohnt und belastend sein, insbesondere wenn es darum geht, Einschränkungen bei Alltagstätigkeiten zu offenbaren. Themen, die normalerweise nicht mit Fremden besprochen werden, können hierbei zur Sprache kommen. In solchen Fällen bieten Angehörige oder Pflegepersonen eine wichtige Stütze.
Es kann vorkommen, dass Pflegebedürftige ihre Situation beschönigen, sei es aus Scham oder aufgrund einer fehlerhaften Selbsteinschätzung. Dies ist beispielsweise bei Personen mit Demenz möglich, die glauben, sie könnten sich noch gut alleine versorgen. In solchen Fällen können Angehörige oder Pflegepersonen ein realistisches Bild der Fähigkeiten und der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person vermitteln. Ein Vier-Augen-Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter kann hierbei förderlich sein.
Es wird jedoch davon abgeraten, die Situation absichtlich schlechter darzustellen, als sie tatsächlich ist. Gutachter sind erfahren und erkennen solche Versuche schnell. Es ist wichtig, glaubhaft den tatsächlichen Zustand der pflegebedürftigen Person darzulegen.