Für die Genehmigung eines Hilfsmittels durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, besonders bei einer Erstversorgung. Medizinisches Fachpersonal bestimmt über die Notwendigkeit und Eignung des Hilfsmittels, basierend auf der Hilfsmittel-Richtlinie und dem Hilfsmittelverzeichnis. Eine detaillierte und klar formulierte Verordnung, in der die medizinische Notwendigkeit ersichtlich ist, ist hierbei essenziell.
Bei Bedarf eines bestimmten Hilfsmittels ist es ratsam, dass die Ärzte dieses konkret benennen und vorzugsweise die zugehörige Hilfsmittelnummer aus dem Verzeichnis anführen. Gründe für die spezielle Auswahl, wie vorherige Erfahrungen oder besondere Einschränkungen, sollten angegeben werden. In der Verordnung sind wichtige Details wie Diagnose, Stückzahl, Datum der Ausstellung, Herstellungsart und bei Bedarf die erforderliche Menge für bestimmte Zeiträume zu vermerken.
Ist die Verordnung ausgestellt, erfolgt die schriftliche Antragsstellung bei der Krankenkasse zur Versorgung mit dem Hilfsmittel. Die Krankenkasse informiert dann über die weiteren Schritte, entscheidet über den Antrag und gibt Details zu möglichen Hilfsmittelanbietern.
Zur Unterstützung bieten einige Krankenkassen auch spezielle Apps an.