Hilfsmittel, die speziell aufgrund individueller Erkrankungen oder Behinderungen erforderlich sind, fallen nicht unter die Verantwortung des Pflegeheims, sondern werden von der Krankenkasse bereitgestellt.
Beispiele für solche von der Krankenkasse gestellten Hilfsmittel umfassen:
- Medizinische Hilfsmittel für spezifische Behandlungen, die im Einzelfall erforderlich sind, wie Windelhosen bei Inkontinenz oder Matratzenauflagen zur Behandlung von Druckgeschwüren.
- Hilfsmittel zur Prävention einer unmittelbar drohenden Erkrankung oder Behinderung, wie etwa Spezialmatratzen.
- Individuell angepasste Hilfsmittel, die ausschließlich für die betreffende Person bestimmt sind, wie Hörgeräte, Prothesen oder Brillen.
- Hilfsmittel, die aufgrund einer Behinderung benötigt werden, um Mobilität und Teilhabe am alltäglichen Leben zu gewährleisten, wie beispielsweise spezielle Anpassungen an einem Rollstuhl.
- Hilfsmittel zur Erfüllung grundlegender Bedürfnisse außerhalb des Pflegeheimgeländes, wie ein persönlicher Rollstuhl für regelmäßige Aktivitäten außerhalb des Heims.