Pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen haben neben Zuschüssen der Pflegekasse die Möglichkeit, verschiedene Baudarlehen zu beantragen.
Eine Option für Eigentümer oder Mieter ist ein Kredit aus dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen", welches Modernisierungen im Wohnungsbestand zur Barrierenreduzierung finanziert. Die Förderung kann bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit betragen, einschließlich für den Erwerb neu umgebauter Wohngebäude. Die Abwicklung des Kredits erfolgt über die Hausbank. Es ist ratsam, sich zu den KfW-Förderprogrammen beraten zu lassen, wobei entweder ein Investitionszuschuss oder ein Kredit gewährt wird. Weitere Förderungen gibt es beim Kauf eines Wohngebäudes zur Eigennutzung.
Personen mit Behinderung können außerdem über die "Eingliederungshilfe" Mittel für die Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer den Bedürfnissen angepassten Wohnung beantragen. Diese Förderung hängt von Einkommen und Vermögen ab, wobei der örtliche Sozialhilfeträger Auskunft gibt.
Wohnberatungsstellen unterstützen bei der Umsetzung des Vorhabens, überprüfen Kostenvoranschläge und helfen bei Problemen mit Vermietern oder Kostenträgern.