Die Pflegekasse deckt die Pflegekosten, wobei Pflegebedürftigen je nach ihrem Pflegegrad unterschiedliche Beträge monatlich zur Verfügung stehen: 689 Euro für Pflegegrad 2, 1.298 Euro für Pflegegrad 3, 1.612 Euro für Pflegegrad 4 und 1.995 Euro für Pflegegrad 5.
Zusätzlich zu den Leistungen der Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige auch ihre Ansprüche auf ambulante Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen vollumfänglich und ohne Abzüge in Anspruch nehmen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Leistungen der Tages- und Nachtpflege nicht auf die Sachleistung oder das Pflegegeld angerechnet werden. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, die verschiedenen Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung individuell zu kombinieren.
Die Kosten für den Transport von der Wohnung zur Pflegeeinrichtung und zurück sind in den Pflegekosten inbegriffen. Allerdings müssen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie eventuelle Investitionskosten von den Gästen der Tagespflege selbst getragen werden.