Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und offiziell anerkannt sind, haben die Möglichkeit, bei ihrer Pflegekasse Pflegehilfsmittel zu beantragen. Diese Hilfsmittel sollen die Pflege vereinfachen, Beschwerden mindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen.
Während der Ermittlung des Pflegegrades oder bei einem Beratungsbesuch kann eine Pflegefachkraft, sofern sie einen Bedarf sieht, ein Pflegehilfsmittel vorschlagen. Dies wird dann als Antrag angesehen, eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht erforderlich.
Pflegehilfsmittel werden in zwei Kategorien unterteilt: verbrauchbare Pflegehilfsmittel und technische Pflegehilfsmittel.
Bei verbrauchbaren Hilfsmitteln, wie Einweghandschuhe oder Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, übernimmt die Pflegeversicherung Kosten bis zu 40 Euro monatlich.
Technische Hilfsmittel sollten vorzugsweise geliehen werden.