Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Anspruch auf diese Leistungen haben Personen, bei denen eine Pflegebedürftigkeit anerkannt wurde. Diese Pflegebedürftigkeit wird durch einen sogenannten Pflegegrad definiert.
Die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ist ein formaler Prozess, der durch einen Antrag bei der jeweiligen Pflegeversicherung initiiert werden muss. Nach Einreichung des Antrags wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung durchgeführt.
Basierend auf dem Ergebnis der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Antrag und teilt mit, welche Leistungen gewährt werden.
Sollte sich der Pflegebedarf ändern, ist es erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen. Wichtig zu wissen ist, dass bei sowohl privat als auch gesetzlich Versicherten die Krankenversicherung gleichzeitig die Pflegeversicherung darstellt.