Die Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland werden von verschiedenen Anbietern gewährt. Dazu gehören die gesetzlichen Pflegekassen, private Versicherungsunternehmen, die auf Grundlage eines Pflegeversicherungsvertrages agieren, sowie Beihilfestellen. Gesetzlich ist festgelegt, dass die Leistungen privater Krankenversicherungen denjenigen der gesetzlichen Pflegekassen entsprechen müssen.
Hauptsächlich erbringen gesetzliche Pflegekassen ihre Leistungen als Sachleistungen. Das bedeutet, dass der Dienstleister, wie beispielsweise ein Pflegedienst, die Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Im Gegensatz dazu gewährt die private Pflegeversicherung eine Kostenerstattung anstelle von Sachleistungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegeversicherung laut Gesetz nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs deckt. Daher müssen sich Pflegebedürftige auf zusätzliche eigene Kosten einstellen. Bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit besteht jedoch die Möglichkeit, bei den Sozialhilfeträgern um Leistungen der Hilfe zur Pflege zu ersuchen. Bezieher von Sozialhilfe sollten beachten, dass vor einem Umzug in ein Pflegeheim die Notwendigkeit eines Heimaufenthalts vom Sozialhilfeträger geprüft wird. Dies kann durch einen Hausbesuch eines Mitarbeiters des Sozialamtes oder durch das Ausfüllen eines Fragebogens erfolgen.
Pflegebedürftige haben grundsätzlich das Recht, selbst zu entscheiden, welche Art von Hilfeleistung sie in Anspruch nehmen möchten, solange die Pflege dadurch gewährleistet ist.