Entlastungsleistungen werden zunächst eigenständig finanziert und anschließend von der Pflegekasse erstattet. Musterschreiben können dabei als Orientierung dienen, sowohl für Pflegebedürftige, die selbst Erstattungen einfordern, als auch für Bevollmächtigte, die dies für andere tun.
Die Auswahl eines lokalen Anbieters kann durch Pflegeberatungsstellen oder Pflegekassen erleichtert werden. Die Bezahlung der Leistungen erfolgt zunächst aus eigener Tasche, wobei die Belege für eine Erstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden müssen. Viele Pflegekassen bieten für diesen Zweck Abrechnungsformulare zum Download an.
Eine direkte Abrechnung des Anbieters mit der Pflegekasse vereinfacht den Prozess, wobei es wichtig ist, das Budget im Auge zu behalten. Bei der Nutzung des Budgets für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege erfolgt normalerweise eine Abrechnung durch die Einrichtung.
Für die Umwidmung von Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Der Entlastungsbeitrag kann für verschiedene Dienste, wie Haushaltshilfe oder Begleitung bei Erledigungen, verwendet werden.
Ein regelmäßiger Kontakt zur Pflegekasse hilft, den aktuellen Anspruch auf Entlastungsleistungen zu überprüfen.