Nicht vollständig genutzte Entlastungsbeträge der Sozialen Pflegeversicherung können monatlich angesammelt und innerhalb des Kalenderjahres verwendet werden.
Beispielsweise, wenn im November nur 25 Euro für Entlastungsleistungen aufgebraucht wurden, stehen im Dezember die übrigen 100 Euro aus dem November sowie weitere 125 Euro zur Verfügung.
Sollte am Jahresende noch ein Restbetrag vorhanden sein, ist eine Übertragung dieses Betrags bis Ende Juni des folgenden Kalenderhalbjahres möglich.