Regelungen zur Vorsorge für die letzte Lebensphase sollten frühzeitig getroffen werden.
In stationären Pflegeeinrichtungen kann eine Beratung zur Versorgungsplanung angeboten werden. Das Ziel ist es, Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen die Gelegenheit zu bieten, sich durch Unterhaltungen mit Ärztinnen und Ärzten, geschulten nichtärztlichen Gesprächsbegleitern sowie ihren nächsten Verwandten umfassend über vorhandene Optionen zu informieren. Dadurch sollen sie beispielsweise in der Lage sein, eine Patientenverfügung zu erstellen und genaue Entscheidungen über ihre zukünftige persönliche medizinische und pflegerische Behandlung und Versorgung zu treffen.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Hospiz- und Palliativversorgungsleistungen. Dabei informieren sie ihre Versicherten über die Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge, wie beispielsweise Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Menschen, die sicherstellen möchten, dass ihre Wünsche in den letzten Tagen ihres Lebens und darüber hinaus beachtet werden, können bestimmte Dokumente verfassen. Dazu gehören die Betreuungsverfügung, in der festgelegt werden kann, wer als rechtliche Betreuerin oder Betreuer bestellt werden soll. Es können auch Personen benannt werden, die nicht als Betreuer infrage kommen.
Weiterhin kann eine Betreuungsverfügung inhaltliche Vorgaben für die Betreuung enthalten, wie die Wahl zwischen häuslicher oder Heimpflege im Pflegefall.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann einer anderen Person das Recht eingeräumt werden, in bestimmten Aufgabenbereichen stellvertretend zu handeln. Vereinbaren Sie mit der bevollmächtigten Person, dass die Vorsorgevollmacht erst genutzt wird, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Die Vorsorgevollmacht gewährt Ihnen eine große Selbstbestimmung. Vertrauen in die bevollmächtigte Person ist von größter Bedeutung.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patienten festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in einer bestimmten Situation durchgeführt oder unterlassen werden sollen, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung sind bindend, wenn sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Patienten zutreffen. Ärzte und Pflegekräfte müssen sich an die in der Patientenverfügung getroffenen Entscheidungen halten.
Es ist wichtig, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht.
Eine offene Kommunikation mit den nahestehenden Personen und dem behandelnden Arzt über die Patientenverfügung ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen klar und verständlich sind und auch umgesetzt werden können.
Es ist ratsam, die Patientenverfügung an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren und andere darüber zu informieren, damit im Notfall schnell darauf zugegriffen werden kann.
Mehr Informationen bieten die Broschüren "Patientenverfügung", "Betreuungsrecht" und "Erben und Vererben" des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), die kostenlos zum Download zur Verfügung stehen.
Dort finden Sie auch einen Hinweis auf eine Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen und dem BMJ eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung am Computer zu erstellen.