Ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize sind wichtige Einrichtungen zur würdevollen Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen. Diese Dienste basieren auf ehrenamtlichem Engagement und leisten einen bedeutenden Beitrag. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen diese Einrichtungen durch Zuschüsse. Die Zuschüsse decken sowohl ambulante Hospizdienste als auch teilstationäre und stationäre Hospize ab. Dadurch wird sichergestellt, dass Menschen in ihrer letzten Lebensphase angemessene Unterstützung erhalten. Diese Unterstützung umfasst sowohl die emotionale Begleitung als auch eine professionelle Versorgung.
Die Zusammenarbeit zwischen den Hospizdiensten und den Krankenkassen ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung der Betroffenen und deren Angehörigen.
Durch das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) wurde der Mindestzuschuss der Krankenkassen angehoben, um stationäre Kinder- und Erwachsenenhospize finanziell besser auszustatten.
Unterfinanzierte Hospize erhalten seitdem einen höheren Tagessatz pro betreuter Person, um ihre Kosten besser decken zu können. Die Krankenkassen tragen nun 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, im Vergleich zu vorherigen 90 Prozent, um eine noch größere Unterstützung zu gewährleisten.
Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden nun auch Sachkosten, wie zum Beispiel Fahrkosten von ehrenamtlichen Mitarbeitern, berücksichtigt.
Zusätzlich wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt, um einen optimalen Betreuungsrahmen zu schaffen.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass stationäre Kinder- und Erwachsenenhospize die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihre wichtige Arbeit fortsetzen zu können.
Gleichzeitig werden auch ambulante Hospizdienste durch die Berücksichtigung von Sachkosten besser unterstützt, um ihre Dienstleistungen effektiv erbringen zu können.