Sterbebegleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Versorgungsaufgabe der Pflegeversicherung.
Palliative Versorgung ist ein Anspruch für sterbende Menschen.
Palliativmedizin zielt darauf ab, die Auswirkungen einer Krankheit zu lindern, wenn Heilung nicht mehr möglich ist.
Palliativversorgung ist überall möglich, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen.
Dies kann zu Hause, in stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Hospizen sein.
Die medizinische und pflegerische Versorgung Sterbender ist Teil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten bei der Auswahl und Nutzung von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung zu beraten.
Die ambulante Palliativversorgung wird kontinuierlich ausgebaut. Viele schwerstkranke Menschen möchten in ihrer letzten Lebensphase zu Hause bleiben. Ziel ist es, diesen Wunsch so oft wie möglich zu erfüllen.
Menschen, die schwerstkrank und im Sterben liegen, haben ein Anrecht auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), die sowohl medizinische als auch pflegerische Palliativleistungen einschließt. Die SAPV kann neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung auch psychosoziale Unterstützung bieten. Sie basiert auf einem multiprofessionellen Team, das eng mit den Hausärzten und anderen Fachärzten zusammenarbeitet.
Die SAPV wird auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen ausgebaut. Die häusliche Krankenpflege für die Palliativversorgung kann nun länger als vier Wochen verordnet werden. Wenn die ambulante Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, können Patienten in stationären Palliativstationen versorgt werden.
Stationäre Hospize bieten ebenfalls eine Versorgungsmöglichkeit.