Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht oder ergänzt werden muss, gibt es verschiedene andere Pflegemöglichkeiten. Teilstationäre Pflege ist eine wichtige Unterstützung und beinhaltet die zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung.
Es gibt Tagespflege und Nachtpflege, wobei die Tagespflege von Pflegebedürftigen genutzt wird, deren Angehörige tagsüber arbeiten.
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen und die Kosten für medizinische Behandlungspflege, jedoch nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Teilstationäre Pflege wird nur gewährt, wenn es im Einzelfall erforderlich ist.
Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab und gilt für Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5.
Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag nutzen.
Zudem beinhaltet die teilstationäre Pflege den Transport von der Wohnung zur Pflegeeinrichtung und zurück.
In teilstationären Pflegeeinrichtungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für zusätzliche Betreuungskräfte, die sich um die zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Pflegebedürftigen kümmern.
Dies beinhaltet auch die Kosten für die Anstellung dieser Betreuungskräfte.
Zusätzlich zur Tages- und Nachtpflege können pflegebedürftige Personen auch weiterhin ambulante Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld in vollem Umfang beanspruchen, ohne dass diese Leistungen gekürzt werden.